Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Privatpraxis. Dennoch
gibt es Ausnahmen: Manche Tarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog aus oder begrenzen die Sitzungsanzahl pro Jahr. Daher sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld die Kostenübernahme
klären. Die folgenden Fragen erleichtern Ihnen dabei das Vorgehen; oft genügt zur Klärung ein Anruf bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenversicherung.
Fragen an die private Krankenversicherung:
-
Ist Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? (Anzahl der übernommenen Therapiestunden, Kosten, sonstige
Begrenzungen/ Einschränkungen?)
-
Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen? ( meist ein spezielles Formular, ein Antrag durch die
Psychotherapeutin)?